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   AG Bonn, 14.02.2014 - 27 C 136/13   

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https://dejure.org/2014,25397
AG Bonn, 14.02.2014 - 27 C 136/13 (https://dejure.org/2014,25397)
AG Bonn, Entscheidung vom 14.02.2014 - 27 C 136/13 (https://dejure.org/2014,25397)
AG Bonn, Entscheidung vom 14. Februar 2014 - 27 C 136/13 (https://dejure.org/2014,25397)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fristwahrung bei Faxübermittlung; Rohrdämmung als Maßnahme der Energieeinsparung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Fristwahrung bei Faxübermittlung; Rohrdämmung als Maßnahme der Energieeinsparung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrechnung von Heizkosten durch den Verwalter als ordnungsgemäße Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 671
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98

    Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung wegen einer dem

    Auszug aus AG Bonn, 14.02.2014 - 27 C 136/13
    Gerade die Abend oder Nachtstunden werden wegen günstigerer Tarife oder wegen drohenden Fristablaufs genutzt, um Schriftstücke fristwahrend per Telefax zu übermitteln (Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 19.11.1999, Az. 2 BvR 565/98, Seite 2, Fundstelle juris; Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Beschluss vom 13.9.2000, Aktenzeichen P. St.1470, Fundstelle juris).
  • StGH Hessen, 13.09.2000 - P.St. 1470

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus AG Bonn, 14.02.2014 - 27 C 136/13
    Gerade die Abend oder Nachtstunden werden wegen günstigerer Tarife oder wegen drohenden Fristablaufs genutzt, um Schriftstücke fristwahrend per Telefax zu übermitteln (Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 19.11.1999, Az. 2 BvR 565/98, Seite 2, Fundstelle juris; Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Beschluss vom 13.9.2000, Aktenzeichen P. St.1470, Fundstelle juris).
  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10

    Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die

    Auszug aus AG Bonn, 14.02.2014 - 27 C 136/13
    Deshalb dürfen in ihr nur tatsächlich erzielte Einnahmen und tatsächlich erfolgte Ausgaben gebucht werden (BGH Urteil vom 17.02.2012, Az: V ZR 251/10, Fundstelle juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - 3 Wx 60/08

    Verjährung des Anspruchs auf Herstellung eines erstmaligen ordnungsgemäßen

    Auszug aus AG Bonn, 14.02.2014 - 27 C 136/13
    Ist der Anspruchsteller Zweiterwerber, muss er sich die Kenntnis des Rechtsvorgängers bzw. dessen fahrlässige Unkenntnis zurechnen lassen (OLG Düsseldorf Beschluss vom 12.3.2009, Az. 3 Wx 60/08, Fundstelle juris).
  • OLG Celle, 14.01.2010 - 4 W 10/10

    Streitwert bei Anfechtung eines Negativbeschlusses der

    Auszug aus AG Bonn, 14.02.2014 - 27 C 136/13
    Da die Anfechtung von Negativbeschlüssen denselben Lebenssachverhalt betrifft wie entsprechende Verpflichtungsanträge, ist der Streitwert nicht zu addieren (OLG Celle Beschluss vom 14.01.2010, Az: 4 W 10/10, Fundstelle juris).
  • OLG München, 21.03.2006 - 32 Wx 2/06

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung des Beschlusses über Ablehnung des Antrags

    Auszug aus AG Bonn, 14.02.2014 - 27 C 136/13
    Dies ist durch Auslegung des Beschlusses im Einzelfall zu ermitteln (OLG München Beschluss vom 21.03.2006 Az: 32 Wx 2/06, Fundstelle juris).
  • BayObLG, 18.09.2002 - 2Z BR 62/02

    Mängelbeseitigungsanspruch wegen Baumängeln an Eigentumswohnanlage -

    Auszug aus AG Bonn, 14.02.2014 - 27 C 136/13
    Negativbeschlüsse, mit denen Anträge auf Durchführung bestimmter Baumaßnahmen abgelehnt worden sind, können entsprechenden Verpflichtungsanträgen entgegenstehen (BayObLG Beschluss vom 25.07.2002, Az: 2Z BR 62/02, Fundstelle juris).
  • LG Bamberg, 25.10.2016 - 11 S 20/16

    Wohnungseigentumssache: Keine Wahrung der Anfechtungsbegründungsfrist nach § 46

    Infolgedessen kann die Klagebegründung nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG fristwahrend nur durch einen ordnungsgemäß unterzeichneten Schriftsatz eingereicht werden (ebenso Jennißen/Suilmann WEG, 4. Auflage 2015, § 46 Rn. 103; Bärmann/Roth WEG, 13. Auflage 2015, § 46 Rn. 96; AG Bonn, Urteil vom 14.02.2014, Az.: 27 C 136/13, juris Rn. 40), auch wenn es sich um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist und nicht um eine prozessuale Frist handelt.
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